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Universitätsklinikum Münster - UKM

Über das Unternehmen
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Die arbeitsvertraglich festgelegte Vergütung am UKM richtet sich in der Regel nach den maßgeblichen Tarifverträgen. Dies sind insbesondere der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In den Tochtergesellschaften kommen branchenspezifische Tarifverträge zur Anwendung. Die individuelle Ausgestaltung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Aufgaben sowie der individuellen Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter. Dabei kommen auch individuelle, leistungs- und ergebnisorientierte Entgeltbestandteile zum Einsatz.

Attraktive Altersvorsorgeleistungen gewährleisten Ihre Absicherung nach der aktiven Zeit am UKM. Viele unserer Tarifbeschäftigten haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Daneben bieten wir die Möglichkeit, Teile Ihrer Vergütung während der Erwerbsphase umzuwandeln und in Ihre Altersversorgung zu investieren.

Das UKM (Universitätsklinikum Münster) steht für Spitzenmedizin in der deutschen Krankenhauslandschaft und gehört bundesweit zu den erfolgreichsten Maximalversorgern. Wir gestalten die Zukunft der Medizin zum Wohl unserer Patienten – durch Spitzenforschung, exzellente Lehre und modernste Krankenversorgung. Bei uns erhalten alle Patienten Zugang zu moderner Diagnostik und Therapie. Im Jahr 2016 wurden im UKM etwa 64.000 Patienten stationär versorgt, ambulant gab es rund 500.000 Behandlungen. Durch unser persönliches Engagement gewährleisten wir den hohen Standard medizinischer Versorgung und ausgezeichneter Pflege.

Derzeit verfügt das Universitätsklinikum Münster über 1.500 Betten und mehr als 30 Kliniken sowie zahlreiche Institute und Zentren. Mit rund 10.000 Mitarbeitern ist die UKM-Gruppe einer der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe in der Region.

Kontaktinformationen

Webseite

www.ukm.de