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Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für mich

  • Ich schließe mit avanti GmbH als meinem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag.
  • Als Arbeitnehmer/-in des Personaldienstleisters avanti GmbH erhalte ich ein festes Einkommen auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit. Für mich gilt der Tarifvertrag des BAP.
  • In der Regel wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit vereinbart.
  • Die Verträge bieten soziale Absicherung. Sie sind sozialversicherungspflichtig, d. h. alle Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden anteilig wie vom Gesetzgeber vorgesehen vom Arbeitgeber sowie von mir gezahlt.
  • Ich werde zur Arbeit an andere Betriebe, die Kunden des Unternehmens sind, entsendet. Dafür hat der Personaldienstleister eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit.
  • Ich habe einen Ansprechpartner, mit dem ich auch über die Einsätze, Gehalt etc. sprechen kann.
  • Berufsanfänger sowie Wiedereinsteiger können sich orientieren und ausprobieren.
  • Verschiedene Fachgebiete und Firmenkulturen kann man so kennen lernen und damit die eigene Qualifikation verbessern.
  • Arbeitnehmerüberlassung insgesamt ist ein Sprungbrett in den konventionellen Arbeitsmarkt: 
  • Eine hohe Prozentzahl der Arbeitnehmer/-innen von Personaldienstleistern werden von Kunden übernommen. Unsere Übernahmequote von mehr als 65 Prozent durch unsere kaufmännischen Kunden belegt dies eindeutig.

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