Ich schließe mit avanti GmbH als meinem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag.
Als Arbeitnehmer/-in des Personaldienstleisters avanti GmbH erhalte ich ein festes Einkommen auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit. Für mich gilt der Tarifvertrag des BAP.
In der Regel wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit vereinbart.
Die Verträge bieten soziale Absicherung. Sie sind sozialversicherungspflichtig, d. h. alle Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden anteilig wie vom Gesetzgeber vorgesehen vom Arbeitgeber sowie von mir gezahlt.
Ich werde zur Arbeit an andere Betriebe, die Kunden des Unternehmens sind, entsendet. Dafür hat der Personaldienstleister eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit.
Ich habe einen Ansprechpartner, mit dem ich auch über die Einsätze, Gehalt etc. sprechen kann.
Berufsanfänger sowie Wiedereinsteiger können sich orientieren und ausprobieren.
Verschiedene Fachgebiete und Firmenkulturen kann man so kennen lernen und damit die eigene Qualifikation verbessern.
Arbeitnehmerüberlassung insgesamt ist ein Sprungbrett in den konventionellen Arbeitsmarkt:
Eine hohe Prozentzahl der Arbeitnehmer/-innen von Personaldienstleistern werden von Kunden übernommen. Unsere Übernahmequote von mehr als 65 Prozent durch unsere kaufmännischen Kunden belegt dies eindeutig.