Ausbildung zum/zur Justizfachangestellter / Justizfachangestellte (m/w/d)

Justiz NRW - Amtsgericht Wesel

Als Justizfachangestellter (m/w/d) Menschen zu ihrem Recht verhelfen?
Starte Deine Ausbildung beim Amtsgericht Wesel!
Als Justizfachangestellte (m/w/d) sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Büroorganisation und Verwaltung. Protokolle in Verhandlungen und Vernehmungen führen
~ In verschiedenen Abteilungen bei einem Amtsgericht, einer Staatsanwaltschaft und bei zentralen Insolvenz- und Registergerichten Deines Oberlandesgerichtsbezirks kannst Du das erlernte Fachwissen erfolgreich in die Praxis umsetzen und erweitern. Unsere Ausbilderinnen und Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.
Zum Abschluss absolvierst Du eine schriftliche und eine praktische Prüfung und bist dann fertige Justizfachangestellte bzw. fertiger Justizfachangestellter.
Als Auszubildende / Auszubildender erhältst Du eine ansprechende Vergütung, die sich im Laufe der Ausbildung kontinuierlich steigert (erstes Lehrjahr: 1.236,82 EUR, zweites Lehrjahr: 1.290,96 EUR und drittes Lehrjahr: 1.340,61 EUR, Stand ab Februar 2025)
Sehr gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten bspw. Fachoberschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Schulabschluss
Spaß an der deutschen Sprache und Rechtschreibung
Freude an der Arbeit im Team und am Umgang mit Menschen
Bei der Justiz.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Die Stellenanzeige wurde vor vor 2 Monaten veröffentlicht
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